Amtsblatt 30/2024
Quo vadis Rosensteinbrücke?
Bad Cannstatt kann auf eine erfolgreiche Siedlungsentwicklung zurückblicken und wurde dank der Übergänge über den Neckar zu einem frühen Handelsstandort, an dem sich wichtige Handelsstraßen trafen. Im heutigen Stadtbezirk leben ungefähr 71.000 Menschen. Bad Cannstatt bietet viele qualifizierte Arbeitsplätze und ist eines der wichtigsten Wirtschaftszentren Stuttgarts. Bevölkerung, Einzelhandel und Wirtschaft vor Ort sind auf eine funktionierende, multifunktionale Mobilität angewiesen, welche die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse abbilden muss.
Von den bisher dem Individualverkehr zur Verfügung stehenden fünf Brücken in Bad Cannstatt ist die Wilhelmsbrücke mittlerweile nur noch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. Die Rosensteinbrücke steht dem Verkehr aufgrund des wegen Baufälligkeit bedingten Rückbaus gar nicht mehr zur Verfügung. Dadurch fehlen der Verkehrsinfrastruktur etwa 35 % der bisherigen Kapazität. Dies macht aufwendige und umweltbelastende Umwege erforderlich, gerade im Bereich des Kfz-Verkehrs. Der Verdrängungsverkehr auf das verbleibende Straßennetz führt zu vermehrter Staubildung und einer Überlastung der Ausweichstrecken über den Fluss. Somit hat sich die Verkehrssituation für den motorisierten Individualverkehr in Bad Cannstatt drastisch verschlechtert.
Trotz des Wissens um die gravierenden, belastenden und nachteiligen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Erreichbarkeit der Cannstatter Stadtteile schlägt die Verwaltung vor und beabsichtigt grün-rot-linke Gemeinderatsmehrheit, die Kapazitäten für den Kfz-Verkehr weiter erheblich einzuschränken. Die beschlossene Spurreduzierung auf der König-Karl-Brücke und in Verlängerung zum Wilhelmsplatz ist ein Beispiel dafür, das uns dem Verkehrskollaps deutlich näherbringen wird.
Bei der angestrebten Umverteilung der Verkehrsflächen wird außer Acht gelassen, dass der Zustand vieler Brücken nicht abschließend geklärt ist. Zudem muss berücksichtigt werden, dass der Neubau der Rosensteinbrücke zwingend funktionierende Ausweichstrecken im Plan enthalten muss.
Gemeinderat und Stadtverwaltung tragen die Verantwortung, keine ideologisch geprägte Verkehrspolitik zu betreiben, sondern kurzfristig sowie langfristig allen Mobilitätsbedürfnissen von Einzelhandel, Wirtschaft und Bevölkerung gerecht zu werden, indem sie ein flächendeckend bedarfsgerechtes Straßensystem sicherstellen.
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