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Postversand als Standard

Freitag, 08. November 2024, 10:00 Uhr

Antrag: Hoheitliche Dokumente per Post: Entlastung für Bürger und Ämter

Seit dem 1. November können in Deutschland wohnhafte Personen durch einen offiziellen Antrag hoheitliche Dokumente (z. B. Personalausweis) gebührenpflichtig per Post erhalten anstatt sie persönlich im Amt abzuholen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung sollen Zeit und Aufwand für Bürger und Ämter reduziert werden. Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat wird die Möglichkeit zur postalischen Zustellung jedoch nicht sofort überall verfügbar sein. Das Ministerium geht davon aus, dass diese Option erst ab Mai 2025 flächendeckend deutschlandweit angeboten werden kann.

Als CDU-Fraktion begrüßen wir diese neue gesetzliche Regelung ausdrücklich, da auch wir großes Potenzial in ihr sehen. Sie könnte die chronisch überlasteten Bürgerservicestellen der Stadt Stuttgart spürbar entlasten und Kapazitäten für andere Anliegen der Bürger schaffen, da persönliche Vorsprachen im Amt reduziert werden. Dies steigert letztlich die Effizienz und Servicequalität der Verwaltung. Zudem würde die Umsetzung ein starkes Signal der dringend notwendigen Entlastung an unsere Bürgerservicemitarbeiter senden, die häufig weit über ihrer Belastungsgrenze arbeiten müssen.

Für viele Bürger in Stuttgart und auch für uns stellt sich nun die Frage, ob die Stadt diese Versandmöglichkeit bereits anbietet oder wann sie eingeführt wird. Sollte der Postversand in der Landeshauptstadt noch nicht verfügbar sein, bitten wir die Verwaltung, die Umsetzung priorisiert voranzutreiben, um den Bürgern ein positives Signal zu senden, dass unnötiger Bürokratie kraftvoll entgegengetreten wird.

Hinsichtlich der Gebühren für die Versandoption, die derzeit von den Antragstellern getragen werden müssen, könnten wir uns gut vorstellen – sofern dies rechtlich möglich ist –, dass die Stadt Stuttgart diese übernimmt, damit der Postversand von Ausweisdokumenten als Standardverfahren eingeführt werden kann.

Wir bitten um einen Bericht im nächstmöglichen Verwaltungsausschuss zu folgenden Punkten:

1.) Gibt es bei der Stadt Stuttgart bereits die Möglichkeit, dass hoheitliche Dokumente per Post zugestellt werden können? Wenn nicht, wann plant die Stadtverwaltung die Einführung der neuen gesetzlichen Regelung?

2.) Wie hoch werden die Gebühren für die Versandoption von hoheitlichen Dokumenten angesetzt? Wäre es möglich, dass die Stadt Stuttgart diese Gebühren grundsätzlich übernimmt, sodass alle Dokumente per Post verschickt werden können? Welche Kosten würden dadurch jährlich auf die Landeshauptstadt zukommen?

3.) Wie würde die Verwaltung die arbeitstechnische Entlastung für die städtischen Bürgerservicestellen einschätzen, wenn alle hoheitlichen Dokumente grundsätzlich per Post verschickt werden würden?

Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Dr. Markus Reiners / Anita von Brühl

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Der Antrag zum Download

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