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Arbeitspflicht

Freitag, 22. März 2024, 18:00 Uhr

Antrag: Arbeitspflicht für Asylsuchende zeitnah in Stuttgart umsetzen

Die unkontrollierte Migration unter Verantwortung der Ampelregierung hat die Kommunen in Deutschland über ihre Belastungsgrenzen gebracht. Insbesondere die soziale Infrastruktur ist vielerorts völlig überlastet. Ein eklatanter Mangel an Wohnraum, fehlende Kindergartenplätze, überfüllte Arztpraxen und Klassenzimmer sprechen in Städten wie Stuttgart eine deutliche Sprache.

Seit geraumer Zeit sendet die Bevölkerung eindeutige Signale – repräsentative Umfragen belegen dies –, dass eine deutliche Begrenzung der Migration gefordert wird, einschließlich konsequenter Abschiebungen für diejenigen, die nicht asylberechtigt sind. Leider ignoriert die Ampelregierung diese klaren Forderungen vollständig und verfolgt lieber ihre eigene linke Ideologie.

Die Realitätsverweigerung der Regierung hat bedauerlicherweise zu einer deutlichen Verschlechterung der Stimmung gegenüber Flüchtlingen in Deutschland geführt. Besonders störend für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist die Tatsache, dass Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens nahezu beschäftigungslos den Tag verbringen. Dies ist besonders schade, da mit Sicherheit viele Asylbewerber gerne arbeiten würden.

Die CDU-Fraktion nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und möchte insbesondere Maßnahmen zur Beschäftigung von Asylsuchenden ergreifen. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage besteht schon heute die Möglichkeit, Asylbewerberinnen und Asylbewerber für eine geringfügige Entlohnung Arbeit anzubieten oder dazu zu verpflichten.

Im Asylbewerberleistungsgesetz (§ 5) heißt es: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet."

Ein gutes Beispiel für die Landeshauptstadt könnte der Landkreis Schmalkalden-Meiningen sein, der seit November 2023 Asylsuchende zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzieht. Für ihre Arbeit erhalten die Menschen 80 Cent pro Stunde – eine Entlohnung, die im Asylgesetz geregelt ist. Asylbewerberinnen oder Asylbewerber, die angebotene Arbeit ablehnen, müssen mit deutlichen Kürzungen ihrer Asylbewerberleistungen rechnen

An dieser Stelle möchten wir festhalten: Es ist wichtig anzuerkennen, dass Arbeitspflichten für Asylsuchende nicht nur eine Verpflichtung darstellen, sondern auch eine Chance bieten, der Gemeinschaft etwas zurückzugeben und Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Durch aktive Teilnahme am Arbeitsleben zeigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ihren Willen zur Integration und ihr Engagement für ein harmonisches Zusammenleben.

Des weiteren ermöglicht die Beschäftigung von Asylsuchenden eine Verbindung mit der lokalen Gemeinschaft herzustellen und ein tieferes Verständnis für die Kultur, Sprache und Bedürfnisse der Bevölkerung zu entwickeln. Insbesondere die Förderung der Sprachkompetenz im Arbeitsumfeld trägt dazu bei, dass Brücken zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen entstehen. Dies fördert die Reduzierung von Vorurteilen, was wiederum zu einer größeren Akzeptanz und einem harmonischeren Zusammenleben führt.

Um in der Bevölkerung eine größere Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen zu fördern, beantragen wir in der nächstmöglichen Verwaltungsausschusssitzung einen Bericht über folgende Punkte:

1.) Die Verwaltung erläutert gemäß § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, in welchen Arbeitsbereichen Asylbewerber bei der LHS (Landeshauptstadt) beschäftigt werden könnten. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere folgende Frage klären: Ist es neben den Eigenbetrieben der LHS auch denkbar, dass Asylbewerber bei Freien Trägern tätig werden?

2.) Die Stadtverwaltung erläutert die Kosten und den administrativen Aufwand, welcher für die Landeshauptstadt entstehen würde, falls eine Arbeitspflicht für Asylbewerber umgesetzt werden würde. Dazu stellt die Verwaltung dar, wie schnell solche Arbeitsangebote eingeführt werden könnten.

3.) Die Verwaltung erläutert, um welchen Betrag der Regelsatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden könnte, wenn eine betreffende Person sich weigert, angebotene Arbeit anzunehmen.

Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter / Bianka Durst / Nicole Porsch / Dr. Markus Reiners

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Der Antrag zum Download


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